Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Elektro Fladischer GmbH

·        für die Errichtung und Instandhaltung von Elektrotechnischen Anlagen

·        für den Handel

 

1.      Geltungsbereich:

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.  Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien

 

2.       Kostenvoranschläge/Angebote:

2.1 Kostenvoranschläge und Angebote sind unverbindlich

2.2 Kostenvoranschläge und Angebote werden nur schriftlich erteilt.

2.3 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unentgeltlich.

2.4 Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung möglich.  sofern nicht abweichende Vereinbarungen mündlich oder schriftlich zugestimmt wurden.

2.5 Die Preisbindung unserer Kostenvoranschläge und Angebote beträgt 4 Wochen.

 

3.      Unser geistiges Eigentum:

3.1 Die Erstellung und Ausarbeitung von Kostenvoranschlägen und Angeboten, sowie Pläne, Skizzen und sonstige sämtliche, technische Unterlagen, die von uns beigestellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben geistiges Eigentum der Firma Elektro Fladischer GmbH.

3.2 Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und zur Verfügung –Stellung einschließlich nur auszugsweisen Kopierens bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich weiteres zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenes Wissens Dritten gegenüber.

 

4.      Bestellungen und Auftragsbestätigungen:

4.1 An das Unternehmen gerichtete Aufträge oder Bestellungen des Kunden können mündlich oder schriftlich erfolgen.

4.2 Die Beauftragungen des Kunden werden, wenn nicht gesondert vereinbart, mittels einer Auftragsbestätigung seitens unseres Unternehmens bestätigt.

 

5.      Preise:

5.1  Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.

5.2 Den Preisen ist zugrunde gelegt, dass die Arbeiten sofort, kontinuierlich und ohne Unterbrechungen ausgeführt werden.

5.3 Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt.

5.4 Geringfügige und dem Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen Belangen bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten.

5.5 Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung a) Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag (Mindestlöhne des Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbes) und/oder b) Materialkostenerhöhungen auf Grund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder auf Grund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, ausgenommen zwischen Auftragserteilung und der betroffenen Leistungsausführung liegen weniger als zwei Monate.

5.6 Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen und ist eine gemeinsame Ermittlung er Aufmaße vereinbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerechter Einladung zu beweisen, dass die ermittelten Ausmaße nicht richtig festgestellt wurden.

 

6.      Leistungsausführung:

6.1 Zur Ausführung der Leistung ist der Auftragnehmer frühestens verpflichtet, sobald alle technischen und vertragsrechtlichen Einzelheiten geklärt sind und der Auftraggeber seine Verpflichtungen erfüllt sowie die baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung geschaffen hat.

6.2 Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere der Behörden oder der Energieversorgungsunternehmungen sind vom Auftraggeber beizubringen; der Auftragnehmer ist ermächtigt, vorgeschriebenen Meldungen an Behörden auf Kosten des Auftraggebers zu veranlassen.

6.3 Der Auftraggeber hat für die Zeit der Leistungsausführung dem Auftragnehmer kostenlos geeignete Räume für die gesicherte Lagerung von Werkzeugen und Materialien zur Verfügung zu stellen.

6.4 Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie ist vom Auftraggeber kostenlos beizustellen.

6.5 Ist der Auftrag seiner Natur nach dringend auszuführen oder wird seine dringende Ausführung vom Auftraggeber gewünscht und war dies bei Vertragsabschluss nicht bekannt, werden hierdurch anfallende Mehrkosten wie Überstundenzuschläge, Kosten rascher Materialbeschaffung und dgl. zusätzlich verrechnet.

 

7.       Leistungsfristen und -termine:

7.1 Vorgesehene Liefer- und Fertigstellungstermine sind für den Auftragnehmer dann verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt worden ist.

7.2 Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden auch die verbindlich vereinbarten Termine und Fristen einschließlich der „garantierten“ oder „fix“ zugesagten entsprechend hinausgeschoben. Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen, wenn die Umstände, die die Verzögerungen bewirkt haben, nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

7.3 Beseitigt der Auftraggeber die Umstände, die die Verzögerung gemäß 7.2. verursacht haben, nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer angemessen gesetzten Frist, ist der Auftragnehmer berechtigt, über die von ihm zur Leistungsausführung bereits beigeschafften Materialien und Geräte anderweitig zu verfügen. Im Falle der Fortsetzung der Leistungsausführung verlängern sich dann alle Fristen und Termine auch um den Zeitraum, den die Nachschaffung dieser anderweitig verwendeten Geräte und Materialien erfordert.

7.4 gemäß 7.2 & 7.3 sind wir berechtigt, für die dafür notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 10% des Rechnungsbetrags je begonnen Monat der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hiervon unberührt bleiben.

 

8.      Beigestellte Waren:

 8.1 Werden Geräte oder sonstige Materialien vom Kunden beigestellt, und ist dies nicht im Angebot bzw. in den Vorbesprechungen detailliert berücksichtigt, behält sich der Auftragnehmer vor, die Waren auf Regiebasis mit dem festgelegten Regiestundensätzen zu bearbeiten.

8.2 Solche vom Kunden beigestellte Geräte und sonstige Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.

 

9.      Zahlung:

9.1 Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, wird ein Drittel des Preises bei Leistungsbeginn, ein Drittel nach Abschluss der Leistung und der Rest nach Schlussrechnung fällig.

9.2 Sollten Anzahlungen und etwaige Teilrechnungen nicht möglich sein, so behält sich der Auftragnehmer vor, vom Kunden eine Bankgarantie in der Höhe des Auftragswertes zu fordern, jedoch werden hier die Kosten dieser Bankgarantie vom Auftragnehmer getragen.

9.3 Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen, gegenüber unternehmerischen Kunden schriftlichen, Vereinbarung.

 9.3 Treten Verzögerungen in der Leistungsausführung gemäß 7.2 ein, ist der Auftragnehmer berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen Teilrechnungen zu legen und diese fällig zu stellen.

9.4 Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist der Auftragnehmer berechtigt, alle erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Auftraggeber abhängig zu machen.

9.5 Kommt der unternehmerische Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.

9.6 Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungen  sind für uns nicht verbindlich.

9.6 Der Kunde verpflichtet sich im Fall von Zahlungsverzug, die zu Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassospesen, Rechtsanwaltskosten etc.) an uns zu ersetzen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen, soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

9.7 Rechnungen, die elektronisch an die Firma Elektro Fladischer GmbH gestellt werden, werden ausschließlich dann akzeptiert, wenn sie an die Mail Adresse: buchhaltung@elektrofladischer.at gesendet werden.

9.8 Das Zahlungsziel der an uns gestellten Rechnungen ist ab dem Datum des Eingangsstempels zu setzen.

 

10.    Eigentumsvorbehalt:

10.1 Der von uns gelieferten, montierten oder sonst übergebenen Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum Der Firma Elektro Fladischer GmbH.

10.2 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, bei angemessener Nachfristsetzung, die in seinem Vorbehaltseigentum stehenden Waren und Geräte zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist.

10.3 Bis zu vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen dar der Leistungs-/ Kaufgegenstand weder verpfändet, sicherungsübereignet oder sonst wie mit Rechten Dritter belastet werden. Bei Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.

10.4 Der Kunde hat uns von der Eröffnung des Konkurses über sein Vermögen oder der Pfändung unserer Vorbehaltsware unverzüglich zu verständigen.

 

 

11.  Bonitätsprüfung:

11.1 Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an den Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.

 

12.   Beschränkung des Leistungsumfanges (Leistungsbeschreibung)

12.1 Bei Montage- und Instandsetzungsarbeiten ist das Verursachen von Schäden a) an bereits vorhandenen Leitungen und Geräten als Folge nicht erkennbarer Gegebenheiten oder Materialfehler b) bei Stemmarbeiten in zerrüttetem und bindungslosem Mauerwerk möglich; solche Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.

12.2 Dem Verbrauch oder sonst dem Verschleiß unterliegende Materialien haben nur die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

 

13.   Gewährleistung:

13.1 Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung

13.2 Für offene Mängel, die bereits bei Übergabe, Übernahme oder Inbetriebnahme der vertraglichen Leistung in die Augen fallen, findet nach Maßgabe des § 928 ABGB keine Gewährleistung statt.

13.3 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit Übergabe an bzw. mit Übernahme durch den Auftraggeber bzw. im Falle deren Unterbleibens spätestens bei Rechnungslegung. Sollte der Auftraggeber jedoch bereits vor Übergabe bzw. Übernahme der erbrachten Leistung diese in Verwendung nehmen, so beginnt die Gewährleistungsfrist bereits ab diesem Zeitpunkt.

13.4 Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist der Kunde verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.

13.5 Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war.

 

14.  Schadenersatz:

14.1 Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden an den Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung zur Bearbeitung übernommen hat und für den verschuldeten Mangel.

14.2 Der Auftraggeber kann als Schadenersatz zunächst nur Verbesserung oder den Austausch der Sache/des Werkes verlangen, nur wenn beides unmöglich ist oder mit diesen für den Auftragnehmer mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist, kann der Auftraggeber sofort Geldersatz verlangen.

14.3 Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens einschließlich der Mangelfolgeschäden, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden tritt an der Person ein oder der Auftragnehmer hat grobes Verschulden oder Vorsatz zu vertreten.

 

 

15.  Produkthaftung:

15.1 Die erbrachten Leistungen, ebenso wie die gelieferten Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Bedienungs- und Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung und Handhabung insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene Überprüfungen von Geräten und Anlagen oder auf Grund sonst gegebener Hinweise erwartet werden kann.

 

16.   Loyalität und Geheimhaltungspflicht

16.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

16.2 Sie verpflichten sich weiters Kenntnisse, gleich welcher Art, über den Vertragspartner geheim zu halten und weder Daten noch Unterlagen, gleich welcher Art, an unbefugte Dritte weiterzugeben.

18.3 Diese Verpflichtung ist auch an Dritte, die bei der Erfüllung der wechselseitigen Leistungen beigezogen werden, zu überbinden.

 

17.  Allgemeinbedingungen

17.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht als vereinbart.

17.2 Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in A-8600 Bruck an der Mur vereinbart.

17.3 Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes auf Verträge wird ausdrücklich ausgeschlossen.

17.4 Die Vertragssprache ist Deutsch

17.5 Als Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens: Elektro Fladischer GmbH, Palbersdorf 144 8621 Thörl.

 

18.   Salvatorische Klausel

18.1 Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

18.2 Wir, wie ebenso wie der unternehmerische Kunde, verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

 

19.  Einverständniserklärung laut DSGVO

Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Wir verarbeiten Daten über Sie aufgrund unserer berechtigten Interessen. Wir speichern Ihre Daten bis auf Wiederruf. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Da wir die Daten in unseren berechtigten Interessen verarbeiten, haben Sie grundsätzlich ein Widerspruchsrecht, wenn bei Ihnen Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, die gegen diese Verarbeitung steht. Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Wiederspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzgesetz verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist die Datenschutzbehörde zuständig.